Ein Tisch aus grün gestrichenen Brettern, eine Maß, ein Radi, darüber die breiten Kronen alter Kastanien: Das ist das Bild, das viele mit München verbinden. Doch der Biergarten ist mehr als eine Kulisse. Er ist eine feste Betriebsform mit einer eigenen, über zweihundert Jahre gewachsenen Ordnung, und sein Kern ist ein Recht, das kein anderes Bundesland so kennt. Diese Seite erzählt, wie der Biergarten entstand, was ihn ausmacht und warum eine Verordnung von 1995 nötig war, um ihn zu bewahren.
Herkunft: Bierkeller und Kastanien
Der Biergarten ist ein Nebenprodukt der Braukunst. Untergäriges Bier, das die Münchner Brauereien im 19. Jahrhundert bevorzugten, muss kühl gären und lagern, bei etwa vier bis acht Grad. Kühlmaschinen gab es nicht. Also gruben die Brauer tiefe Keller in die Kiesterrassen an den Hängen der Isar, vor allem auf der Schwanthalerhöhe und in Haidhausen, und lagerten dort ihr Bier über den Sommer.
Damit die Erde über den Gewölben nicht zu warm wurde, streuten sie Kies auf den Boden und pflanzten Kastanien. Deren dichte Kronen warfen Schatten auf die Kellerdecke, ihre flachen Wurzeln beschädigten das Mauerwerk nicht. Auf ebendiesen kühlen, beschatteten Kellerdecken begannen die Brauer, ihr Bier gleich an Ort und Stelle auszuschenken. Der Kastanien-Biergarten war geboren, aus reiner Notwendigkeit, nicht aus Gemütlichkeit.
Der königliche Erlass von 1812
Der Ausschank am Keller war den Wirten der Stadt ein Dorn im Auge, denn er machte ihnen Konkurrenz. König Maximilian I. Joseph fand einen Kompromiss. Mit einem Reskript vom 4. Januar 1812 erlaubte er den Brauereien, ihr selbst gebrautes Bier von Juni bis September direkt an den Kellern auszuschenken. Reichen durften sie dazu aber nur Bier und Brot. Warme Speisen und weitere Gerichte blieben ausdrücklich verboten, das war den Gastwirten vorbehalten.
Aus dieser Einschränkung erwuchs die vielleicht wichtigste Eigenart des bayerischen Biergartens: Weil es beim Brauer nichts zu essen gab, brachten die Gäste ihre Brotzeit von zu Hause mit. Der Ausweg wurde zur Gewohnheit, die Gewohnheit zur Tradition. Bis heute gilt das Recht auf die mitgebrachte Brotzeit als der eigentliche Kern der echten Biergartenkultur.
Der Biergarten ist der einzige Ort, an dem man sein Essen selbst mitbringt und trotzdem willkommen ist. Genau das unterscheidet ihn von jedem Restaurant.
Die Biergartenrevolution 1995
Lange schien dieses Recht selbstverständlich, bis es plötzlich in Frage stand. Anwohner der Waldwirtschaft in Großhesselohe bei Pullach klagten gegen den Lärm, und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ordnete an, die Sperrstunde vorzuziehen. Viele fürchteten, das Urteil könnte zum Muster werden und die Biergärten reihenweise einschränken.
Die Reaktion war beispiellos. Am 12. Mai 1995 demonstrierten rund 25.000 Menschen in München für den Erhalt ihrer Biergärten, unterstützt von Brauereien, Lokalpolitik und Medien. Die Kundgebung ging als Biergartenrevolution in die Stadtgeschichte ein. Der Druck wirkte: Schon kurz darauf erließ die Bayerische Staatsregierung die erste Bayerische Biergartenverordnung und setzte den regulären Ausschank bis in die späten Abendstunden fest.
Mythos-Check
Oft heißt es, die Biergartenverordnung von 1995 habe das Recht auf die mitgebrachte Brotzeit erst geschaffen. Das trifft so nicht zu. Uralter Kern des Biergartens sind die Kastanien über den Bierkellern und die Gewohnheit der eigenen Brotzeit, die bis auf den Erlass von 1812 zurückgeht. Die Verordnung ist dagegen jung und im Kern eine Lärmschutzregel: Sie räumt traditionellen Biergärten längere Betriebszeiten ein und knüpft dieses Vorrecht an die alte Betriebsform mit Selbstbedienung und mitgebrachter Brotzeit. So sicherte sie die Tradition, ohne sie erfunden zu haben. Wie sich solcher Kern von der Legende trennen lässt, zeigt das Thema Mythos gegen Fakt.