Anfang November werden die Münchner Friedhöfe hell. Tausende rote und weiße Grablichter brennen zwischen frisch bepflanzten Gräbern, Familien stehen im Nebel beisammen, ein Priester geht die Reihen ab und segnet. Allerheiligen und Allerseelen sind kein Rummel, sondern das leiseste Brauchtum des Jahres. Genau darin liegt ihre Kraft, und genau davon handelt diese Seite.
Zwei Tage, ein Gedanke
Die beiden Tage gehören zusammen, meinen aber Verschiedenes. Allerheiligen am 1. November gilt allen Heiligen, den offiziell verehrten wie den unzähligen unbekannten Frommen, deren Heiligkeit allein Gott kennt. Allerseelen am folgenden 2. November gilt dagegen allen verstorbenen Gläubigen, also den eigenen Toten in der Familie. Der erste Tag blickt nach oben zu den Vollendeten, der zweite bleibt bei den Verstorbenen, für die gebetet wird.
In der Praxis sind die beiden Tage längst verschmolzen. Weil Allerheiligen der gesetzliche Feiertag ist und die Menschen frei haben, werden Gräberbesuch, Blumenschmuck und Segnung meist schon am 1. November begangen, obwohl das Totengedenken eigentlich auf Allerseelen fällt.
Herkunft: von Cluny nach Bayern
Allerheiligen wurde im Frühmittelalter für die gesamte Kirche auf den 1. November festgelegt. Allerseelen ist jünger und gut datierbar: Abt Odilo von Cluny führte den Gedenktag für die Verstorbenen in allen von Cluny abhängigen Klöstern ein. Sein Dekret aus dem Jahr 998 ist erhalten. Von den Klöstern aus verbreitete sich der Tag über das ganze Abendland, auch nach Bayern.
Der Gang zu den mit Lichtern und Gestecken geschmückten Gräbern am Allerseelentag ist früh bezeugt, in Quellen bereits ab dem Jahr 1578. Der Brauch ist also keine Erfindung der Neuzeit, sondern über vierhundert Jahre alt und in ununterbrochener Übung geblieben.
Das Grablicht steht für die Zusage, dass die Verstorbenen nicht im Dunkel bleiben, sondern im Licht Gottes geborgen sind. Ein kleiner Docht trägt eine große Hoffnung.
Der stille Feiertag
In Bayern ist Allerheiligen gesetzlicher Feiertag und darüber hinaus ein stiller Feiertag nach dem bayerischen Feiertagsgesetz. Das schützt den ernsten Charakter des Tages. In München gilt das Tanzverbot von 2 bis 24 Uhr, öffentliche Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen sind in dieser Zeit untersagt. Musikalische Darbietungen sind nur zulässig, wenn sie zum ernsten Charakter des Tages passen. Allerseelen am 2. November ist dagegen kein gesetzlicher Feiertag.
Mythos-Check
Oft heißt es, Halloween sei die moderne Form von Allerheiligen oder gar ein uralter Gegenbrauch. Richtig ist nur die Namensspur: Halloween kommt von All Hallows Eve, dem Abend vor Allerheiligen. Der heutige Brauch mit Kostümen, Kürbissen und Süßigkeiten stammt jedoch aus Irland und Nordamerika und kam erst in den 1990er Jahren über Medien und Werbung nach Deutschland. Mit dem kirchlichen Totengedenken der beiden Novembertage hat er wenig zu tun. Wie sich solcher Kern von der Legende trennen lässt, zeigt das Thema Das Kirchenjahr.