In München und ganz Altbayern ist das Leben seit Jahrhunderten von einer festen Abfolge kirchlicher Feste gerahmt. Sie beginnt kurz nach der Geburt mit der Taufe und führt über die Erstkommunion bis zur Firmung. Diese Stationen sind mehr als religiöse Pflichttermine. Sie sind Familienfeste, an denen Verwandtschaft, Nachbarschaft und Patenschaft sichtbar werden. Wer das Brauchtum der Stadt verstehen will, kommt am Taufbecken nicht vorbei, denn hier wird der Mensch zum ersten Mal in eine Gemeinschaft aufgenommen.
Die Taufe als Aufnahme
Die Taufe ist das erste der drei Initiationssakramente der katholischen Kirche, gemeinsam mit Firmung und Eucharistie. Sie gilt als Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche und wird meist in den ersten Wochen oder Monaten nach der Geburt gefeiert. Getauft wird oft an einem Sonntag, häufig mit mehreren Kindern zugleich, damit die Gemeinschaft der Pfarrei sichtbar wird. Das ist keine Nebensache, sondern der Kern der Feier: Niemand tauft sich selbst, die Taufe geschieht immer in und für eine Gemeinschaft.
Der Ablauf folgt einer klaren Ordnung. Zu Beginn zeichnen Eltern und Paten dem Kind ein Kreuz auf die Stirn, als Zeichen der Zugehörigkeit zu Christus. Den Mittelpunkt bildet das Taufwasser, über das der Priester oder Diakon die Taufformel spricht: Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Danach folgt die Salbung mit Chrisam, einem wohlriechenden Öl. Zwei Zeichen schließen die Feier ab, die weit über die Kirche hinaus bekannt sind.
Das Kind wird nicht für sich allein getauft. Es wird in eine Gemeinschaft hineingenommen, die es tragen, begleiten und im Glauben unterrichten soll.
Taufkerze und Taufkleid
Das weiße Taufkleid drückt aus, dass das Kind Christus angezogen hat und von Gottes Liebe umhüllt ist. Vielerorts wird ein Familientaufkleid weitergegeben, das schon Eltern oder Geschwister getragen haben, und so über Generationen zum stillen Familienstück wird. Die Taufkerze wird an der Osterkerze entzündet und steht für das Licht Christi, das dem Kind auf seinem Weg leuchten soll. Sie wird zu Hause aufbewahrt und traditionell später wieder entzündet, zur Erstkommunion, zur Firmung, mancherorts sogar bei der Hochzeit. So verbindet ein einziges Licht die Stationen eines Lebens.
Mythos-Check
Oft heißt es, der Pate sei rechtlich der Vormund, der das Kind bei Tod der Eltern automatisch aufnehme. Das trifft heute nicht mehr zu. Bis zur Reform des Kirchenrechts 1983 galt die Patenschaft als geistliche Verwandtschaft, die sogar Ehehindernisse begründen konnte, und der Pate hatte eine anerkannte Fürsorgepflicht. Heute begründet das Patenamt keine Vormundschaft mehr, dafür wäre eine testamentarische Verfügung nötig. Geblieben ist die persönliche, begleitende Rolle. Wie sich solcher Kern von der Legende trennen lässt, zeigt das Thema Mythos gegen Fakt.