Immaterielles Kulturerbe meint nicht Steine und Mauern, sondern gelebte Praxis: Feste, Tänze, Prozessionen, Handwerk und das Wissen, wie man beides weitergibt. Damit ein Brauch als solches Erbe anerkannt wird, muss er in ein Verzeichnis aufgenommen werden. Für diese Seite gilt eine einfache Regel: Wir führen nur auf, was sich in einem offiziellen Verzeichnis belegen lässt, und nennen für jede Tradition, in welchem Verzeichnis sie steht und seit welchem Jahr.
Woher der Begriff kommt
Grundlage ist das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes von 2003. Deutschland ist ihm 2013 beigetreten. Das Übereinkommen zielt nicht auf einen Titel oder eine Rangliste, sondern auf Sichtbarkeit und Weitergabe: Lebendige Traditionen sollen dokumentiert, gewürdigt und in ihrer Pflege unterstützt werden. Wichtig ist der Unterschied zum älteren Welterbe-Übereinkommen von 1972, das ortsgebundene Denkmäler und Naturlandschaften schützt. Wer von immateriellem Kulturerbe spricht, meint die gelebte Kultur, nicht das Bauwerk.
Zwei Verzeichnisse, ein Weg
In Deutschland wird das immaterielle Kulturerbe auf mehreren Ebenen erfasst. Die Länder führen eigene Landesverzeichnisse, aus denen heraus Traditionen für das gemeinsame Bundesweite Verzeichnis vorgeschlagen werden. Das Bundesweite Verzeichnis wird von Bund und Ländern getragen und von der Deutschen UNESCO-Kommission fachlich betreut. Bayern hat sein Landesverzeichnis 2016 begonnen und trägt darin inzwischen mehr als hundert Einträge zusammen. Ein Eintrag im Landesverzeichnis ist der übliche erste Schritt, manche Traditionen stehen später zusätzlich im Bundesverzeichnis.
Was heißt Aufnahme konkret? Ein Fachgremium prüft eine Bewerbung darauf, ob eine Praxis von einer Gemeinschaft aktiv getragen, gepflegt und an die nächste Generation weitergegeben wird. Passt das, wird die Tradition eingetragen und öffentlich beschrieben. Die Aufnahme ist damit vor allem eine Würdigung und eine Dokumentation. Sie ist kein Denkmalschutz und keine Zusage von Fördergeld.
Ein eingetragener Brauch ist einer, den eine lebendige Gemeinschaft trägt. Nicht jeder berühmte Brauch ist eingetragen, und Eintragung macht keinen Brauch echter als den daneben.
Mythos-Check
Oft heißt es, eine Tradition sei jetzt UNESCO-Weltkulturerbe. Das ist fast immer falsch. Die Aufnahme in ein Landes- oder Bundesverzeichnis ist eine nationale Anerkennung, kein Welterbe-Titel und kein Eintrag auf einer internationalen UNESCO-Liste. Sie bringt auch keine automatische Förderung und keinen rechtlichen Schutz wie beim Denkmalschutz. Von den hier gelisteten Traditionen ist einzig die Flößerei, zu der die Passagierfloßfahrten auf der Isar gehören, tatsächlich auf einer internationalen UNESCO-Liste vertreten. Wie man solche Zuschreibungen sauber von der Legende trennt, zeigt das Thema Mythos gegen Fakt.