- Silvester: Lärmbrauchtum (Böller, Glocken) als Vertreibungsgeste an der Jahresschwelle.
- Bleigießen: seit 2018 in der EU verboten (Bleigehalt); der Orakelbrauch lebt mit Zinn- und Wachsgießen legal weiter.
- Lichtmess (2. Februar): 40 Tage nach Weihnachten - Kerzenweihe, altes Ende der Weihnachtszeit.
- Bauernjahr: Lichtmess war Zahltag und Wechseltag der Dienstboten (Schlenkeltage).
Silvester: Lärm an der Schwelle
Dass zum Jahreswechsel geböllert wird, ist die jüngste Form eines alten Musters: Lärm an der Schwelle - einst Peitschenknallen, Schießen und Glockengeläut - sollte das Alte austreiben und das Neue schützen. Dazu kamen die Orakel der Silvesternacht, vom Bleigießen bis zum Bibelstechen: An der Jahresschwelle wollte man wissen, was kommt.
Rechtslage statt Nostalgie: Seit 2018 begrenzt die EU den Bleigehalt in Erzeugnissen so streng, dass klassische Bleigieß-Sets nicht mehr verkauft werden dürfen - Blei ist schlicht giftig. Der Brauch selbst ist nicht verboten und lebt mit Zinn- und Wachsgießen weiter. Wer noch alte Blei-Sets besitzt: nicht über offener Flamme in der Küche verwenden, Dämpfe und Reste sind das Problem.
Lichtmess: Das vergessene Ende der Weihnacht
Vierzig Tage nach Weihnachten, am 2. Februar, feiert die Kirche die Darstellung des Herrn - im Volksmund Lichtmess, nach der Kerzenweihe dieses Tages: Der Jahresbedarf an Kerzen wurde gesegnet, den geweihten Kerzen galt Schutzkraft. Bis zur Liturgiereform endete erst hier die Weihnachtszeit - der Christbaum durfte nach altem Brauch bis Lichtmess stehen, und wer ihn heute bis Anfang Februar stehen lässt, kann sich auf die ältere Ordnung berufen.
Im Bauernjahr war Lichtmess der große Stichtag: Zahltag, Ende des Dienstbotenjahres, Wechseltag - die freien Tage dazwischen hießen Schlenkeltage, in denen sich Mägde und Knechte neu verdingen konnten. Der Spruch 'An Lichtmess bei Tag ess' markiert zugleich die spürbar länger werdenden Tage: Die Jahreswende ist geschafft.
Quellen und Einordnung
EU-Beschränkung für Blei in Erzeugnissen (REACH-Änderung, wirksam 2018) als Rechtsrahmen des Bleigieß-Verbots im Handel; Lichtmess-Brauchbestand (Kerzenweihe, Dienstbotenwechsel, Schlenkeltage) nach volkskundlicher Standardliteratur zum bayerischen Bauernjahr. Stand 19.07.2026.